Coronavirus und seine aktuellen Folgen
Corona Virus und seine aktuellen Folgen
Liebe Eltern,
Seit dem 16.03.2020 sind alle Kitas für die reguläre Betreuung Ihrer Kinder geschlossen und diese Situation wird sich zumindest bis zum 19.04.2020 nicht ändern. Uns ist bewusst welch schwierige Aufgabe Sie als Eltern, die neben dem Beruf auch die Kinderbetreuung aktuell unter einen Hut bringen müssen, zu bewältigen haben.
Wir alle stehen vor einer außergewöhnlichen Situation, die es so noch nicht gegeben hat. Wir wissen, dass Sie als Eltern und Angehörige nun viele Fragen haben und auf einen regen Informationsfluss angewiesen sind.
Da wir in unseren Kitas lediglich eine Notbetreuung aufrechterhalten dürfen, möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege Informationen, Ratschläge und Tipps rund um das Thema Corona, sowie zu interessanten Beschäftigungsmöglichkeiten für Zuhause, zukommen lassen:
1. Notbetreuung
Es gilt seit dem 15.03.2020 das Verbot der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, um die Verbreitung des Virus verhindern oder zumindest verlangsamen zu können. Dies ist der Grundsatz von dem ausschließlich die Betreuung der Kinder von sog. Schlüsselpersonen ausgenommen sind. Aber auch bei diesen Kindern darf die Notbetreuung grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Kind
- Krankheitssymptome aufweist.
- in Kontakt mit infizierten Personen steht bzw. stand und seit dem Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind.
- sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und die Rückkehr weniger als 14 Tage zurückliegt.
Wir sind kontinuierlich im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und werden Sie informieren, sobald sich Änderungen ergeben. Bleiben Sie gesund!
2. Umsetzung
Jedes Elternteil, dass in einer Schlüsselposition arbeitet und Betreuung wirklich benötigt, muss sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen und den Nachweis der Kita vorlegen. Wer zu diesem Personenkreis gehört, ergibt sich anhand folgender Richtschnur:
Wer ist Schlüsselperson? Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen die folgenden Sektoren:
- Energie (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Wasser, Entsorgung (Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
- Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Gesundheit (insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore)
- Finanz- und Wirtschaftswesen (insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers / Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes))
- Transport und Verkehr (insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr / Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes / Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs)
- Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation)
- Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind / Gesetzgebung/Parlament
- Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
Die Betreuung erfolgt dann innerhalb der regulären Tage und Zeiten. Sie ist aber auf den tatsächlichen Bedarf zu beschränken und richtet sich nicht allein nach dem Betreuungsvertrag.
Die zu betreuenden Kinder dürfen nur in Gruppen von maximal 5 Kindern betreut werden. Besondere Aktionen und aufwendige Projekte können und dürfen in dieser Zeit nicht durchgeführt werden. So ist die Bewegungsfreiheit innerhalb der Kita und dem Außengelände stark eingeschränkt.
Das Personal, welches nicht unmittelbar für die Betreuung der Kinder notwendig ist, muss die Kita verlassen. Um Kontakte und somit mögliche Übertragungswege auf das notwendigste zu begrenzen, dürfen auch die Eltern die Kita selbst nicht betreten.
3. Personalstatus
Aufgrund der einzuhaltenden Vorgaben des Ministeriums für das einzusetzende Personal, ist unsere aktuelle Personalstärke sehr niedrig. Wir dürfen diejenigen Mitarbeiter/innen, die älter sind bzw. an einer Vorerkrankung leiden, nicht für den Dienst mit den Kindern einsetzen. Daher arbeiten unsere Mitarbeiter/innen, die nicht für die Kinderbetreuung eingesetzt sind, im Homeoffice und erstellen die Portfolios Ihrer Kinder und bereiten die anstehenden Elterngespräche vor. Zudem arbeiten sie an kreativen Ideen, die Sie mit Ihren Kindern zu Hause umsetzen können bzw. die bald im regulären Betrieb umgesetzt werden sollen.
4. Kinderbetreuung zu Hause!
Es ist wichtig folgende Grundregeln zu befolgen, damit das Ziel die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen bzw. einzudämmen nicht unterlaufen wird.
Bitte bilden Sie keine Kinderbetreuungsgruppen am Arbeitsplatz.
Bitte bilden Sie keine größeren Kinderbetreuungsgruppen im privaten Rahmen. Diese Betreuungsformen konterkarieren die Infektionsschutz-maßnahme „Betretungsverbot in Kindertagesbetreuungsangeboten“.
5. Beiträge
Laut der aktuellen Meldung in Funk und Presse (27.03.3030) verzichten die Kommunen für den Monat April auf die Zahlung der Elternbeiträge für Kitas. Insofern Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie hierzu nichts weiter veranlassen. Besteht ein Dauerauftrag, müssen Sie die Zahlungsaussetzung für April mit Ihrer Bank absprechen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie in den nächsten Tagen einen Elternbrief von uns erhalten werden.
Hier auf unserer Webseite werden wir Sie regelmäßig über die neuesten Informationen rund um das Thema Corona-Virus und die Notbetreuungsmöglichkeiten informieren. Weitere Hilfsangebote, kreative Anregungen zum Basteln und Spielen werden wir Ihnen zusätzlich auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.
In der Elternbeitragsregelung haben wir einer möglichen Notfallsituation, so wie wir sie aktuell vorfinden, bereits Rechnung getragen:
Der Beitrag ist ganzjährig in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch für die Ferienzeiten und sonstige Schließungstage ebenso, wie auch für die Schließungszeiten, die vom Träger als auch behördlich aufgrund besonderer Vorkommnisse angeordnet werden, sowie bei Fehlzeiten des Kindes.
6. Urlaubstage
Wie Sie wissen haben wir in der zweiten Osterferienwoche stets geschlossen. Insofern wir aufgrund des angemeldeten Bedarfs an Betreuung in dieser Osterwoche, die Betreuung aufrechterhalten müssen, entfallen selbstverständlich diese Schließtage. Wir würden diese dann zeitnahnach Ende der Corona-Krise nachholen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung unterrichten und Ihnen mitteilen, ab wann unsere Kitas wieder geöffnet werden können. Weitergehende Informationen hierzu können Sie auch den Medien und der aktuellen Presse entnehmen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Drossart
Geschäftsführer / Vorstand
Die Wurzelzwerge e.V.
Cathrin Drossart-Kemter
Pädagogische Leitung